17.11.2009

REACh: Online-Information durch BAuA

Nicht nur zur REACh-Verordnung, sondern auch zu Themen wie Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Stichwort GHS) informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ab sofort. Auch Anfragen, tel. oder per Fax, können dort gestellt werden: www.reach-clp-helpdesk.de

 

Bitte lesen Sie bei Interesse auch unsere folgende Berichte:

 

  1. Information zur neuen europäischen Chemikalienverordnung REACh

  2. REACh: Welche Anforderungen werden durch die Zertifizierung der Produkte von Lauffenmühle gem. dem internationalen Bluesign® Standard abgedeckt?

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